...an, wie das Berufungsgericht das fragliche Garantieversprechen auslegt, sondern darauf, was der Beklagte zu den für die Haftung maßgeblichen Zeitpunkten gewusst und gewollt hat. 39 Insoweit ist bereits nicht ersichtlich, warum der Beklagte als juristischer Laie die Garantieerklärung in einem Sinne hätte verstehen müssen, die - nach Ansicht des Berufungsgerichts - von denjenigen dreier Senate eines Oberlandesgerichts...