...einem Fall (Fall II.3.) durch dieselbe Handlung eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) verbreitet zu haben, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, strafbar gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 53 StGB, im Fall II.3. zudem gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)...