...Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht dem Kläger oder der Staatskasse gemäß § 139 Abs. 4 FGO aufzuerlegen. Angesichts des Umstandes, dass der Beigeladene im Verfahren keinen Antrag gestellt hat, entspräche eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht der Billigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304)....