(ZwVwV)
Zwangsverwalterverordnung

Ausfertigungsdatum: 19.12.2003


§ 2 ZwVwV Ausweis

Der Verwalter erhält als Ausweis eine Bestallungsurkunde, aus der sich das Objekt der Zwangsverwaltung, der Name des Schuldners, das Datum der Anordnung sowie die Person des Verwalters ergeben.