(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche 
        
            - 1.
- 
                Technik und 
- 2.
- 
                Organisation, Kooperation und Kommunikation. 
        (2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte: 
        
            - 1.
- 
                Werkstatt- und Betriebstechnik, 
- 2.
- 
                Zweiradtechnik, 
- 3.
- 
                Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und 
- 4.
- 
                Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder. 
        (3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte: 
        
            - 1.
- 
                Auftragsabwicklung, 
- 2.
- 
                Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung, 
- 3.
- 
                Kostenabschätzung, 
- 4.
- 
                Information, 
- 5.
- 
                Dokumentation, 
- 6.
- 
                Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und 
- 7.
- 
                Kundenbetreuung und -beratung.