(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
- 1.
-
Technik und
- 2.
-
Organisation, Kooperation und Kommunikation.
(2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
-
Werkstatt- und Betriebstechnik,
- 2.
-
Zweiradtechnik,
- 3.
-
Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und
- 4.
-
Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder.
(3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
-
Auftragsabwicklung,
- 2.
-
Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung,
- 3.
-
Kostenabschätzung,
- 4.
-
Information,
- 5.
-
Dokumentation,
- 6.
-
Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und
- 7.
-
Kundenbetreuung und -beratung.