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Anlage 1 >

Zweirad-Service-Fortbildungsverordnung (ZweiradFortbV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik

Ausfertigungsdatum: 13.02.2013


§ 11 ZweiradFortbV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.

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