Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Verordnung über Anforderungen an Zusatzstoffe und das Inverkehrbringen von Zusatzstoffen für technologische Zwecke

Ausfertigungsdatum: 29.01.1998


§ 3 ZVerkV Reinheitsanforderungen

(1) Die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe müssen den dort festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen.

(2) (weggefallen)