Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Verordnung über Anforderungen an Zusatzstoffe und das Inverkehrbringen von Zusatzstoffen für technologische Zwecke

Ausfertigungsdatum: 29.01.1998


§ 2 ZVerkV Gleichstellung

Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe sind den Zusatzstoffen gleichgestellt.