Zucker-Quoten-Verordnung (ZuckQuotV 1981)
Verordnung über die Zuteilung und Änderung von Quoten für Zucker

Ausfertigungsdatum: 22.10.1981


§ 3 ZuckQuotV 1981 Festsetzung und Änderung der Quoten

(1) Das Bundesministerium setzt die Quoten durch schriftlichen Bescheid fest.

(2) Das Bundesministerium kann die festgesetzten Quoten im Rahmen der Bestimmungen der in § 1 genannten Rechtsakte ändern, um Veränderungen in der Struktur der Zuckerindustrie und im Zuckerrübenanbau oder sonstigen vom Rat verfolgten Zielen Rechnung zu tragen.