Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung (ZuckProdAbgV 1983)
Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben

Ausfertigungsdatum: 07.03.1983


§ 7 ZuckProdAbgV 1983 Muster, Vordrucke

Für Anzeigen nach den §§ 4 und 6 kann der Bundesministerium der Finanzen Muster in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung bekannt geben oder Vordrucke bei den zuständigen Hauptzollämtern bereithalten. Soweit Muster bekannt gegeben oder Vordrucke bereitgehalten werden, sind diese zu verwenden.