Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung (ZuckProdAbgV 1983)
Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben

Ausfertigungsdatum: 07.03.1983


§ 2 ZuckProdAbgV 1983 Zuständigkeit

Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte sind die Hauptzollämter.