(ZTechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin

Ausfertigungsdatum: 11.12.1997


§ 10 ZTechAusbV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.