(ZTechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin

Ausfertigungsdatum: 11.12.1997


§ 1 ZTechAusbV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.