(ZStVBetrV)
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Ausfertigungsdatum: 23.09.2005


§ 5 ZStVBetrV Berichtigung, Löschung und Sperrung

Die Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten Daten bestimmt sich nach § 494 Abs. 1 bis 3 der Strafprozessordnung.