(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 957 ZPO Ausschluss der Rechtsbeschwerde

In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.