(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 735 ZPO Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein

Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.