(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 218 ZPO Entbehrlichkeit der Ladung

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.