(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 1112 ZPO Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.