Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Ausfertigungsdatum: 19.03.2002


§ 7 ZKDSG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.