Ausfertigungsdatum: 19.03.2002
§ 3 ZKDSG Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von
Zugangskontrolldiensten
    
        Verboten sind 
        
            - 1.
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                die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken, 
- 2.
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                der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken, 
- 3.
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                die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.