Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Ausfertigungsdatum: 19.03.2002


§ 1 ZKDSG Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.