Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV)
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten

Ausfertigungsdatum: 06.03.2008


§ 6 ZirkRegV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.