Ausfertigungsdatum: 16.04.2008
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind zwei der nachfolgend aufgeführten Aufgaben, in jedem Fall die Aufgabe nach Nummer 3, auszuführen:
(3) Bei der Gesamtbewertung der Situationsaufgabe hat die Aufgabe nach Nummer 1 oder 2 gegenüber der Aufgabe nach Nummer 3 das doppelte Gewicht.