Ausfertigungsdatum: 17.12.1952
Die nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes an den Lehrinstituten für Dentisten abzuhaltenden Fortbildungskurse werden durchgeführt:
im Land Bayern durch das Lehrinstitut in München, |
im Land Baden-Württemberg durch das Lehrinstitut in Karlsruhe, |
in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz durch das Lehrinstitut in Frankfurt a.M., |
im Land Nordrhein-Westfalen durch das Lehrinstitut in Köln, |
in den Ländern Niedersachsen und Bremen durch das Lehrinstitut in Hannover, |
in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein durch das Lehrinstitut in Hamburg, |
im Land Berlin durch das Lehrinstitut in Berlin. |