ZES-Verordnung (ZESV)
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz

Ausfertigungsdatum: 18.07.2002


§ 16 ZESV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.