Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011)
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011

Ausfertigungsdatum: 08.12.2007


§ 14 ZensVorbG 2011 Kosten

Eine Erstattung der Kosten von Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt erfolgt nicht.