Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011)
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011

Ausfertigungsdatum: 08.12.2007


§ 12 ZensVorbG 2011 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen

Für Zwecke dieses Gesetzes können die statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen verwenden.