Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011

Ausfertigungsdatum: 08.07.2009


§ 24 ZensG 2011 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.