Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zahntechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
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die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
- 2.
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die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- 3.
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die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- 4.
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die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).