(ZahnmedAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 04.07.2001


Anlage 1 ZahnmedAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten - Sachliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1495 - 1499)


Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1.Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) 
1.1Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen (§ 3 Nr. 1.1)a)Aufgaben und Grundlagen der Organisation des Gesundheitswesens erläutern
b)die besonderen Aufgaben eines medizinischen Dienstleistungsberufes aufzeigen
c)Position der Zahnarztpraxis und ihrer Beschäftigten im Gesellschafts- und Wirtschaftsgefüge aufzeigen
1.2Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 1.2)a)Struktur, Aufgaben und Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)Geräte und Instrumente des ausbildenden Betriebes handhaben, pflegen und warten
c)Fehler in der Funktionsweise von Geräten und Mängel an Instrumenten feststellen; Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen
d)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung (§ 3 Nr. 1.3)a)rechtliche Grenzen für das selbständige Handeln beachten
b)die ärztliche Schweigepflicht einhalten
c)über grundlegende Elemente der Sozialgesetze informieren
d)rechtliche und vertragliche Grundlagen von Behandlungsvereinbarungen bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten erläutern und beachten
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1.4)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung, erklären
b)Inhalte der Ausbildungsverordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
c)die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten
d)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
e)Fortbildung als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
f)wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.5)a)Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.6Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.6)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2.Durchführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 2) 
2.1Infektionskrankheiten (§ 3 Nr. 2.1)a)übertragbare Krankheiten und deren Hauptsymptome beschreiben
b)Infektionsquellen, Infektionswege und Infektionsgefahren in der Praxis erkennen
c)Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen aufzeigen und entsprechende Schutzmaßnahmen, insbesondere Immunisierung, treffen
2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene (§ 3 Nr. 2.2)a)Bedeutung der Hygiene für Praxis, Arbeitsplatz und eigene Person erklären
b)Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen unterscheiden und sachgerecht handhaben
c)Maßnahmen der Hygienekette auf der Grundlage des Hygieneplanes der Praxis durchführen
d)hygienische Vor- und Nachbereitung von Instrumenten und Geräten durchführen
e)kontaminierte Materialien und Abfälle erfassen, sammeln, wiederaufbereiten und entsorgen
3.Arbeitsorganisation Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 3) 
3.1Arbeiten im Team (§ 3 Nr. 3.1)a)sich in das zahnärztliche Team integrieren, mit Mitarbeitern kooperieren und eigenverantwortlich handeln
b)Arbeitsschritte systematisch planen, rationell gestalten und zielgerichtet organisieren
c)Praxisabläufe effizient gestalten und mit organisieren
d)zur Sicherung des praxisinternen Informationsflusses beitragen
3.2Qualitäts- und Zeitmanagement (§ 3 Nr. 3.2)a)Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erläutern
b)Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich planen, durchführen und dokumentieren
c)bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität mitwirken
d)behandlungskomplexorientierte und patientenspezifische Terminplanung durchführen
e)Wiederbestellung organisieren
f)bedarfsgerechte Terminplanung mit zahntechnischen Laboren koordinieren
g)Terminplanung zur Praxisorganisation erstellen und überwachen, insbesondere zu vorgeschriebenen Prüf-, Überwachungs- und Informationsterminen
4.Kommunikation, Information und Datenschutz (§ 3 Nr. 4) 
4.1Kommunikationsformen und -methoden (§ 3 Nr. 4.1)a)verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwenden
b)Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
c)Patienten und begleitende Personen über Praxisabläufe in Hinsicht auf Diagnostik, Behandlung, Wiederbestellung, Verwaltung und Abrechnung informieren und zur Kooperation motivieren
d)zahnärztliche Beratungen und Anweisungen unterstützen
e)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
4.2Verhalten in Konfliktsituationen (§ 3 Nr. 4.2)a)Konflikte durch vorbeugendes Handeln vermeiden
b)Konfliktsituationen erkennen und einschätzen
c)durch situationsgerechtes Verhalten zur Lösung von Konfliktsituationen beitragen
4.3Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 4.3)a)Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung, -verarbeitung und des Datenaustausches nutzen
b)Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung unterschiedlicher Praxisvorgänge, insbesondere bei der Patientenaufnahme, der Patientenbetreuung, der Behandlungsassistenz, der Praxisorganisation und -verwaltung sowie der Abrechnung von Leistungen, anwenden
c)Fehlerrisiken und Fehlerfolgen erkennen und einschätzen
d)Informationen beschaffen und nutzen
e)Fachliteratur und andere Informationsangebote nutzen
4.4Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 4.4)a)Vorschriften und Regelungen zum Datenschutz im internen Praxisablauf und bei externen Kontakten anwenden
b)Daten pflegen und sichern
c)Datentransfer gesichert durchführen
d)Dokumente und Behandlungsunterlagen sicher verwahren
5.Patientenbetreuung (§ 3 Nr. 5)a)auf Situation und Verhaltensweise des Patienten eingehen
b)Patienten unter Berücksichtigung ihrer Erwartungen und Wünsche vor, während und nach der Behandlung betreuen
c)verantwortungsbewusst beim Aufbau einer Patientenbindung mitwirken
d)Beschwerden von Patienten entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
e)Besonderheiten im Umgang mit speziellen Patientengruppen, insbesondere mit ängstlichen, behinderten, älteren und pflegebedürftigen Personen, Risikopatienten sowie Kindern beachten
6.Grundlagen der Prophylaxe (§ 3 Nr. 6)a)Ursachen und Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen erläutern
b)Ziele der Individual- und Gruppenprophylaxe erläutern, bei der Gruppenprophylaxe mitwirken
c)Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe, insbesondere Mundhygiene, zahngesunde Ernährung und Fluoridierung, erklären und zur Mundhygiene motivieren
d)Zahnbeläge sichtbar machen, dokumentieren und bei der Diagnostik von Zahnbelägen und Methoden der Kariesrisikobestimmung mitwirken
e)Patienten über Zahnputztechniken instruieren, über geeignete Hilfsmittel zur Mundhygiene informieren und ihre Anwendung demonstrieren
f)Mundhygiene von Patienten überwachen, insbesondere Zahnputzübungen durchführen, Plaquereduktion kontrollieren und Patienten remotivieren
g)bei lokalen Fluoridierungsmaßnahmen mitwirken
7.Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes (§ 3 Nr. 7) 
7.1Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung (§ 3 Nr. 7.1)a)Gebräuchliche Fachbezeichnungen und Abkürzungen der zahnmedizinischen Terminologie sowie des Abrechnungswesens anwenden
b)Untersuchung und Behandlung vorbereiten; bei Befundaufnahme und diagnostischen Maßnahmen mitwirken
c)bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren und Behandlungsabläufe dokumentieren
d)bei therapeutischen Maßnahmen von Mundschleimhauterkrankungen sowie Erkrankungen und Verletzungen des Gesichtsschädels assistieren, Behandlungsabläufe dokumentieren
e)bei parodontologischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren und Behandlungsabläufe dokumentieren
f)bei präventiven und therapeutischen Maßnahmen von Zahnstellungs- und Kieferanomalien assistieren
g)bei prothetischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte handhaben, instrumentieren und Behandlungsabläufe dokumentieren
h)bei Abformungen assistieren; Planungs- und Situationsmodelle, Hilfsmittel zur Abformung und Bissnahme herstellen
i)erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien beachten; Verordnung von Arzneimitteln vorbereiten und Arzneimittel auf Anweisung abgeben
7.2Röntgen und Strahlenschutz (§ 3 Nr. 7.2)a)Funktionsweise von Röntgengeräten in der ausbildenden Praxis erklären
b)physikalisch-technische Grundlagen der Erzeugung von Röntgenstrahlen und die biologischen Wirkungen von ionisierenden Strahlen erklären
c)Maßnahmen des Strahlenschutzes für Patienten und Personal durchführen
d)intra- und extraorale Aufnahmetechniken nach Anweisung und unter Aufsicht des Zahnarztes anwenden
e)Befragungs-, Aufzeichnung-, Belehrungs-, Kontroll- und Dokumentationspflichten beachten; entsprechende Maßnahmen durchführen
f)Film- und Bildverarbeitung durchführen
g)bei Maßnahmen zur Fehleranalyse und Qualitätssicherung mitwirken
8Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen (§ 3 Nr. 8)a)Maßnahmen zur Vermeidung von Not- und Zwischenfällen ergreifen
b)Symptome bedrohlicher Zustände, insbesondere bei Schock, Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, starken Blutungen und Allergien, erkennen und Maßnahmen einleiten
c)bei Maßnahmen des Zahnarztes bei Zwischenfällen mitwirken
d)Dokumentation auf Anweisung durchführen
e)Erste Hilfsmaßnahmen bei Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Infektionspotential, einleiten und durchführen
f)Rettungsdienst alarmieren
9.Praxisorganisation und -verwaltung (§ 3 Nr. 9) 
9.1Praxisabläufe (§ 3 Nr. 9.1)a)Ablagesysteme einrichten, Registratur- und Archivierungsarbeiten unter Berücksichtigung von Aufbewahrungsfristen durchführen
b)bei der Organisation des zahnärztlichen Notfalldienstes in der Praxis mitwirken
c)Ablauf der Abrechnung organisieren
9.2Verwaltungsarbeiten (§ 3 Nr. 9.2)a)Patientendaten erfassen und verarbeiten
b)Posteingang und -ausgang bearbeiten
c)Schriftverkehr durchführen
d)Vordrucke und Formulare bearbeiten
e)Dokumentationspflichten zu Rechtsverordnungen umsetzen
9.3Rechnungswesen (§ 3 Nr. 9.3)a)Zahlungsvorgänge abwickeln
b)Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen und kontrollieren, betriebliches Mahnwesen durchführen
c)gerichtliches Mahnverfahren einleiten
9.4Materialbeschaffung und -verwaltung (§ 3 Nr. 9.4)a)Bedarf für den Einkauf von Waren, Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien ermitteln, bei der Beschaffung mitwirken, Bestellungen aufgeben
b)Wareneingang und -ausgang unter Berücksichtigung des Kaufvertragsrechts prüfen
c)Materialien, Werkstoffe und Arzneimittel sachgerecht lagern und überwachen
10.Abrechnung von Leistungen (§ 3 Nr. 10)a)Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen anwenden
b)Heil- und Kostenpläne auf Grundlage vorgegebener Therapiepläne erstellen; über Kostenzusammensetzung informieren
c)erbrachte Leistungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträger erfassen, die Abrechnung erstellen und weiterleiten
d)Vorschriften der Sozialgesetzgebung anwenden
e)Privatliquidationen erstellen
f)zahntechnische Material- und Laborrechnungen überprüfen