(ZahnmedAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 04.07.2001


§ 3 ZahnmedAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen
1.2
Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
1.3
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung
1.4
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.6
Umweltschutz
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen
2.1
Infektionskrankheiten
2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
3.
Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
3.1
Arbeiten im Team
3.2
Qualitäts- und Zeitmanagement
4.
Kommunikation, Information und Datenschutz
4.1
Kommunikationsformen und -methoden
4.2
Verhalten in Konfliktsituationen
4.3
Informations- und Kommunikationssysteme
4.4
Datenschutz und Datensicherheit
5.
Patientenbetreuung
6.
Grundlagen der Prophylaxe
7.
Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
7.1
Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
7.2
Röntgen und Strahlenschutz
8.
Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
9.
Praxisorganisation und -verwaltung
9.1
Praxisabläufe
9.2
Verwaltungsarbeiten
9.3
Rechnungswesen
9.4
Materialbeschaffung und -verwaltung
10.
Abrechnung von Leistungen