Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                der Ausbildungsbetrieb: 
- 1.1
- 
                Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen 
- 1.2
- 
                Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes 
- 1.3
- 
                Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung 
- 1.4
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
- 1.5
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
- 1.6
- 
                Umweltschutz 
- 2.
- 
                Durchführen von Hygienemaßnahmen 
- 2.1
- 
                Infektionskrankheiten 
- 2.2
- 
                Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene 
- 3.
- 
                Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement 
- 3.1
- 
                Arbeiten im Team 
- 3.2
- 
                Qualitäts- und Zeitmanagement 
- 4.
- 
                Kommunikation, Information und Datenschutz 
- 4.1
- 
                Kommunikationsformen und -methoden 
- 4.2
- 
                Verhalten in Konfliktsituationen 
- 4.3
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme 
- 4.4
- 
                Datenschutz und Datensicherheit 
- 5.
- 
                Patientenbetreuung 
- 6.
- 
                Grundlagen der Prophylaxe 
- 7.
- 
                Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes 
- 7.1
- 
                Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung 
- 7.2
- 
                Röntgen und Strahlenschutz 
- 8.
- 
                Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen 
- 9.
- 
                Praxisorganisation und -verwaltung 
- 9.1
- 
                Praxisabläufe 
- 9.2
- 
                Verwaltungsarbeiten 
- 9.3
- 
                Rechnungswesen 
- 9.4
- 
                Materialbeschaffung und -verwaltung 
- 10.
- 
                Abrechnung von Leistungen