Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
-
Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen
- 1.2
-
Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
- 1.3
-
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung
- 1.4
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- 1.6
-
Umweltschutz
- 2.
-
Durchführen von Hygienemaßnahmen
- 2.1
-
Infektionskrankheiten
- 2.2
-
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
- 3.
-
Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
- 3.1
-
Arbeiten im Team
- 3.2
-
Qualitäts- und Zeitmanagement
- 4.
-
Kommunikation, Information und Datenschutz
- 4.1
-
Kommunikationsformen und -methoden
- 4.2
-
Verhalten in Konfliktsituationen
- 4.3
-
Informations- und Kommunikationssysteme
- 4.4
-
Datenschutz und Datensicherheit
- 5.
-
Patientenbetreuung
- 6.
-
Grundlagen der Prophylaxe
- 7.
-
Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
- 7.1
-
Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
- 7.2
-
Röntgen und Strahlenschutz
- 8.
-
Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
- 9.
-
Praxisorganisation und -verwaltung
- 9.1
-
Praxisabläufe
- 9.2
-
Verwaltungsarbeiten
- 9.3
-
Rechnungswesen
- 9.4
-
Materialbeschaffung und -verwaltung
- 10.
-
Abrechnung von Leistungen