(ZahnmedAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 04.07.2001


§ 1 ZahnmedAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.