ZAG-Monatsausweisverordnung (ZAGMonAwV)
Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Ausfertigungsdatum: 15.10.2009


§ 2 ZAGMonAwV Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.