(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 426;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Zeugnis
des Prüfungsausschusses in ............................
über die naturwissenschaftliche Vorprüfung
(mit Wiederholungsprüfung)
des
--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................
der
Der
--- Studierende der Zahnheilkunde ....................................
Die
geboren am .................. 19 ...... in ....................................
hat bei der naturwissenschaftlichen
Prüfung Wiederholungsprüfung
I. in Physik das Urteil ............ ....................
II. in Chemie das Urteil ............ ....................
III. in Zoologie/Biologie das Urteil ............ ....................
und das Gesamtergebnis .......................... erhalten.*)
der
Gemäß § 22 Abs. 5 der Approbationsordnung für Zahnärzte hat die --- Studierende
die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden und wird zu einer
nochmaligen Prüfung nicht zugelassen.
(Siegel)
...................., den ....... 19 ...
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
........................................
(Unterschrift)
-----
*) Falls der/die Studierende nicht bestanden hat, sind die Worte "und das
Gesamtergebnis ..." zu streichen.