(ZÄPrO)
Approbationsordnung für Zahnärzte

Ausfertigungsdatum: 26.01.1955


Anlage 2 ZÄPrO (zu § 24 Abs. 1 S. 1) (Muster 2)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 425)



Zeugnis
des Prüfungsausschusses in ............................
über die naturwissenschaftliche Vorprüfung


des
--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................
der
Der
--- Studierende der Zahnheilkunde ....................................
Die
geboren am .................. 19 ...... in ....................................
hat bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
I. in Physik das Urteil ....................
II. in Chemie das Urteil ....................
III. in Zoologie/Biologie das Urteil ....................
und das Gesamtergebnis ................ erhalten.*)

Die Prüfung in ........................ darf frühestens nach ......... Monaten
wiederholt werden; die Meldung zur Wiederholungsprüfung hat spätestens am .....
................... 19 ...... zu erfolgen.



(Siegel)
...................., den ....... 19 ...

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
........................................
(Unterschrift)



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*) Falls der/die Studierende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat, sind
die Worte "und das Gesamtergebnis ..." zu streichen.