(WZG§4EFTA/FINBek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 28.09.1994


II. WZG§4EFTA/FINBek

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes wird ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen für die Sicherheit elektrischer Geräte bekanntgemacht, das in Finnland eingeführt ist (Anlage 2).