(WZG§4CANBek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.11.1986


II. WZG§4CANBek

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage 2 wiedergegebenen Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Intergovernmental Bureau for Informatics von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.