(WZG§4BELuaBek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 19.01.1983


II. WZG§4BELuaBek

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen
- des Benelux-Markenamts (Anlage 7),
- des Benelux-Amts für Muster und Modelle (Anlage 8) und
- der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (Anlage 9)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.