Ausfertigungsdatum: 19.01.1983
        Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen 
        
        - des Benelux-Markenamts (Anlage 7), 
        
        - des Benelux-Amts für Muster und Modelle (Anlage 8) und 
        
        - der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (Anlage 9) 
        
        von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.