Ausfertigungsdatum: 18.05.1990
Dieser Vertrag einschließlich des Gemeinsamen Protokolls sowie der Anlagen I-IX tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen verfassungsrechtlichen und sonstigen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.