Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist 
        
            - 1.
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                der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich 
- 2.
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                der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.