Für eine KSA-Position der bonitätsbeurteilungsbezogenen Forderungskategorie Staaten nach Tabelle 6 der Anlage 1 ist eine verwendungsfähige Länderklassifizierung einer Exportversicherungsagentur jede 
        
            - 1.
- 
                als Mindest-Exportversicherungsprämie ausgedrückte Konsensländerklassifizierung der Exportversicherungsagenturen, die an der OECD-Vereinbarung teilnehmen, oder 
- 2.
- 
                Länderklassifizierung einer Exportversicherungsagentur, die die in der OECD-Vereinbarung niedergelegte Methodik zur Länderklassifizierung anwendet, ihre Länderklassifizierungen veröffentlicht und den Mindest-Exportversicherungsprämien nach dieser Methodik zuordnet.