Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Ausfertigungsdatum: 06.12.2013


§ 27 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Beteiligungen

Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Beteiligungen beträgt 100 Prozent.