Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Ausfertigungsdatum: 06.12.2013


§ 24 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Unternehmen

Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Unternehmen ist das Höhere von 100 Prozent und dem KSA-Risikogewicht nach § 17 für die Zentralregierung des Sitzstaates des Schuldners.