Ausfertigungsdatum: 06.12.2013
(1) Der Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken ist die Summe der Anrechnungsbeträge für sämtliche Abwicklungsrisikopositionen.
(2) Der Anrechnungsbetrag einer Abwicklungsposition wird jeweils anhand des Unterschiedsbetrags ermittelt, der zugunsten des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung zwischen vereinbartem Abrechnungspreis und aktuellem Marktwert der dem Geschäft zugrunde liegenden Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren besteht und der zu multiplizieren ist