Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Ausfertigungsdatum: 06.12.2013


§ 1 WuSolvV Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Sinne des § 1 Absatz 29 des Kreditwesengesetzes.