Währungsumstellungsfolgengesetz (WUFG)
Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark

Ausfertigungsdatum: 24.08.1993


§ 7 WUFG

Soweit Personen zur Durchführung dieses Gesetzes tätig werden, dürfen sie die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen nicht unbefugt offenbaren, verarbeiten oder nutzen.