Währungsumstellungsfolgengesetz (WUFG)
Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark

Ausfertigungsdatum: 24.08.1993


§ 6 WUFG

Für alle Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist das Verwaltungsgericht Berlin örtlich zuständig.