Währungsumstellungsfolgengesetz (WUFG)
Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark

Ausfertigungsdatum: 24.08.1993


§ 5 WUFG

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 2 haben keine aufschiebende Wirkung.