Währungsumstellungsfolgengesetz (WUFG)
Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark

Ausfertigungsdatum: 24.08.1993


§ 4 WUFG

Die zurückzufordernden Beträge einschließlich der Zinsen sind an den Ausgleichsfonds Währungsumstellung zu zahlen.