Wehrsoldgesetz (WSG)
Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten

Ausfertigungsdatum: 30.03.1957


§ 10 WSG Verwaltungsvorschriften

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden vom Bundesministerium der Verteidigung erlassen.